Im Hinblick auf die Inanspruchnahme Ihrer/einer Versicherung lautet die erste Frage, ob es sich um einen Versicherungsfall im Sinne des Versicherungsvertrages handelt und die Versicherung leisten muss. Ist dies zweifelhaft, wird seitens der Versicherung der Versicherungsfall zunächst infrage gestellt. Dies bedeutet für Sie meist eine Verzögerung, ggf. eine Einschränkung der Schadensregulierung oder gar die komplette Verweigerung der Versicherungsleistung.
Ich unterstütze Sie
Zudem gibt es Situationen, in denen Ihre Versicherung den Versicherungsvertrag anfechten, vom Vertrag zurücktreten oder den Vertrag kündigen will. Dabei wird Ihnen häufig vorgeworfen, vorvertragliche oder vertragliche Obliegenheiten verletzt zu haben.
Ich verhandele für Sie
Ich verhandele für Sie auf Augenhöhe mit den Vertretern Ihrer Versicherung, um Ihre berechtigten Ansprüche effektiv durchzusetzen.
Ich helfe Ihnen
Im Bereich des Versicherungsrechts berate und vertrete ich Sie als Versicherungsnehmerin/Versicherungsnehmer bei Fragen rund um Ihre
- private Kranken-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung
- private Renten- und Lebensversicherung
- Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung
- private Hausrat- und Gebäudeversicherung
- Diebstahlversicherung
- Rechtsschutz- und Reiseversicherung
- gewerbliche Gebäude-, Inventar- und Haftpflichtversicherung
Wenn Ihre Versicherung für einen Ihnen entstandenen Schaden nicht aufkommen will, ist fachliche Hilfe gefragt.
Ich vertrete Sie bei
- der Durchsetzung von berechtigten Leistungsansprüchen gegen Ihre Versicherung
- der konkreten Handlungsanweisung, wenn ein Versicherungsschaden eingetreten ist
- der Prüfung Ihrer Rechte bei nachteiliger Versicherungsberatung durch Ihren Versicherungsberater oder Ihre Versicherung
- der außergerichtlichen Beratung und Prozessvertretung
- der Abwehr unberechtigter Haftungsansprüche seitens der Versicherung